ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BERGFÜHRER MARVIN KÄRLE (LECHTAL ALPIN)
Erarbeitet vom Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
Der BERGFÜHRER MARVIN KÄRLE erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bergführer Marvin Kärle und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird.
Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars,
sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Die in den Programmen bzw Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter
Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser
zu wahrheitsgemäßen Angaben dem Bergführer Marvin Kärle gegenüber.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend
ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten
Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmziele oder Gipfels abgeben werden. Entscheidungen
hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung
hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer.
Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine
Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages, sich den Anordnungen des
Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gäste ignoriert werden, kann der
Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2.
Vertragsabschluss:
Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem Bergführer Marvin Kärle kommt zustande, wenn
Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann
schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des
Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Bergtour
mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.
Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen
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unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% zu leisten, die Restzahlung hat bis spätestens 5 Tage vor Tour antritt auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis vom Bergführer Marvin Kärle kann auch Barzahlung vor Ort vor Tourantritt vereinbart werden. 3. Wechsel in der Person des Gastes:
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen,
sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Bergführer Marvin Kärle binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der
Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein
Ablehnen der Übertragung durch den Bergführer Marvin Kärle ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können
grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der Bergführer Marvin Kärle berechtigt, bis 7 Tage
vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der
Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer
Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des dem Bergführer Marvin Kärle besteht jedoch nicht.
5. Versicherungen:
Der Bergführer/die Alpinschule
verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von
den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den
zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer
Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine
Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung:
Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass
ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der
Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Bergführer.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde
Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
7.
Schadenersatz:
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist dem
Bergführer Marvin Kärle den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im
Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.
Bergführer Marvin Kärle haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein
allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches
Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der Bergführer Marvin Kärle kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten,
die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird
vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie
übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung
durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend
angeraten.
8. Rücktritt vom Vertrag:
Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 21 Tage vor Programmbeginn entstehen
keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:
§ Bis 21 Tage vor Tourantritt 0% vom Honorar, mindestens aber 50 Euro Bearbeitungsgebühr
§ 20. bis 14. Tag vor Tourantritt 25%
§ 14. bis 07. Tag vor Tourantritt 50%
§ 07. bis 02. Tag vor Tourantritt 75%
§ ab 48 Stunden vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 75% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen einbehalten werden.
9. Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss Bergführer Marvin Kärle aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und
deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu
derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über
den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorares wird rückerstattet.
10. Rücktritt
seitens des Bergführers nach Antritt der Reise:
Bergführer Marvin Kärle, wird von der Leistungserbringung befreit,
wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder
andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Bergführer/der Alpinschule gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das
Führungshonorar nicht rückerstattet.
11. Änderungen des Vertrages:
Bergführer Marvin Kärle behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus
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Gründen, die außerhalb des Einflusses vom Bergführer Marvin Kärle liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskostenkosten oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche vom Bergführer Marvin Kärle gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.
Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist der Bergführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.
12. Auskunftserteilung an Dritte:
Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
13. Datenschutz und Werbung:
Bergführer Marvin Kärle ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke des Bergführers/der Alpinschule verwendet werden dürfen.
14. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.